Allgemeines
Alle Stuteneigentümer (folgend Züchter genannt), die Hengste des Hengsthalters W-Stallions (folgend Hengsthalter genannt) nutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen an und akzeptieren die für diesen Zweck erforderliche Verarbeitung Ihrer Daten gem. Datenschutzhinweisen.
Der Samen der Hengste des Hengsthalters wird ausschließlich durch die Hengststation Letter Berg (folgend Hengststation genannt) in Coesfeld abgenommen, gelagert und versendet. Die Hengststation ist zur Abnahme des Samens, deren Lagerung und des Versandes berechtigt und verfügt über alle nötigen Lizenzen und Berechtigungen.
Die Bestellung des Samens erfolgt durch den Züchter beim Hengsthalter über seine Internetseite, telefonisch, per Email oder mündlich. Im Vorfeld muss die Stute mit allen erforderlichen Daten, die für das Absamen der Hengste und des Samenversandes nötig sind, beim Hengsthalter angemeldet werden. Hierfür wird ein Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises benötigt. Bei einer beabsichtigten Deckung empfehlen wir diesen frühzeitig beim Hengsthalter einzureichen.
Diese Daten werden vom Hengsthalter gem. Datenschutzbestimmungen an die Hengststation zum Zweck der Weiterverarbeitung weitergegeben. Der Hengsthalter dient hier als Mittelsmann zwischen dem Züchter und der Hengststation.
Die Decksaison beginnt am 15.02. und endet am 31.07.
Die Rechnungen werden nach Trächtigkeit vom Hengsthalter an den Züchter gestellt und sind zahlbar sofort bei Erhalt der Rechnung.
Die Trächtigkeit gilt als nachgewiesen, wenn nicht bis zum Stichtag (01.09.2025) ein tierärztliches Attest einer Nichtträchtigkeit beim Hengsthalter vorliegt. Für die fristgerechte Einreichung des Attestes beim Hengsthalter ist der Züchter selber verantwortlich.
Samenversand
Die Bestellung des Samens wird vom Züchter beim Hengsthalter über seine Internetseite, telefonisch, per Email oder mündlich eingereicht. Die Bestellung des Züchters mit allen erforderlichen Daten für die Verarbeitung und Durchführung wird daraufhin vom Hengsthalter gem. Datenschutzbestimmungen an die Hengststation weitergeleitet. Die Bestellung wird von der Hengststation bearbeitet indem die Hengste abgesamt werden und der Samen an den Züchter bzw. seinen Tierarzt verschickt wird. Der Versand des Samen wird ausschließlich von der Hengststation durchgeführt und ist nur innerhalb von Deutschland möglich. Eine Abholung direkt bei der Hengststation in Coesfeld ist nach Absprache mit dem Hengsthalter, welcher Rücksprache mit der Hengststation hält, möglich.
Soll die Bestellung am folgenden Tag eintreffen, so muss die Bestellung bis spätestens 10 Uhr erfolgen.
Eine Lieferung ist von Montag bis Samstag möglich, wenn am Vortag die Bestellung bis 10 Uhr erfolgt ist.
Eine Lieferung an Sonn- und Feiertagen ist nach Absprache mit dem Hengsthalter möglich, jedoch fallen hierbei erhebliche Mehrkosten an, die auf den Züchter übergehen. Eine Abholung ist an allen Tagen nach Rücksprache möglich.
Es ist empfehlenswert, den Samen zum Beginn der Rossephase zu bestellen, sodass der Samen bereits bei der ersten Folikelkontrolle bei Züchter vor Ort ist. Dies ist problemlos möglich, da wir standardmäßig einen Langzeitsamenverdünner einsetzen. Bei Fragen hierzu oder einer bekannten Unverträglichkeit Ihrer Stute kontaktieren Sie den Hengsthalter. Eine Lieferung mit herkömmlichen Verdünner ist nach Rücksprache mit dem Hengsthalter möglich.
Die Versandkosten mit Nacht Express ab der Hengststation betragen pauschal 59,00 Euro inkl. MwSt.
Der Versand von Frischsamen ab der Hengststation ist nur innerhalb von Deutschland möglich. TG auf Anfrage.
Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
- gewünschter Hengst
- Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
- Name und vollständige Anschrift des Samenverwenders (Besamer, Tierarzt)
- Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
- genaue Versandanschrift
- Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)
Versandcontainer müssen mit dem Samenverwendungsnachweis innerhalb von 5 Tagen ausreichend frankiert an die Hengststation zurückgesandt werden, andernfalls werden diese in Rechnung gestellt.
Die Rückesendeadresse lautet: Gestüt Letter Berg, Letter Berg 22, 48653 Coesfeld
Decktaxe/Trächtigkeitsgarantie
Die Decktaxe ist ist eine Trächtigkeitsgarantie, die am 01.09.2025 fällig wird, sofern nicht durch ein tierärztliches Attest durch den Stutenbesitzer bei Hengsthalter nachgewiesen wird, das die Stute bis zum spätestens 01.09.2025 nicht tragend ist. Bei fehlendem Nachweis im Original bis zum 01.09.2025 beim Hengsthalter ist die Zahlung der Decktaxe fällig. Das tierärztliche Attest muss dem Hengsthalter bis zum 01.09.2025 im Original vorliegen, ein Bild des Attestes reicht nicht aus. Wir empfehlen den Postweg per Einschreiben oder mit Einlieferungsnachweis. In der Decktaxe ist die MwSt. enthalten. Die höhe der Decktaxe richtet sich nach dem gewählten Hengst.
Beim Embryotransfer ist die volle Decktaxe für jeden angewachsenen Embryo fällig.
Ein geplanter Embryotranfer ist bei der Samenbestellung vorher beim Hengsthalter anzugeben.
Bei mehreren Stuten können Rabatte auf Nachfrage individuell gewährt werden.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters. Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet. Versandcontainer müssen mit dem Samenverwendungsnachweis innerhalb von 5 Tagen ausreichend frankiert an die Hengststation zurückgesandt werden, andernfalls werden diese in Rechnung gestellt.
Das Transportrisiko geht ab Abholung bzw. Absendung von der Hengststation auf den Züchter über.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst des Hengsthalters genutzt werden.
Sollte eine Stute, nach der zweiten Rosse nicht tragend geworden sein, ist dem Hengsthalter eine aktuelle Tupferprobe vorzulegen. Sollte diese verweigert werden, kann der Hengsthalter die Lieferung weiteren Spermas über die Hengststation verweigern.
Sollten nach Bestellungen die vorherigen Rechnungen nicht bezahlt sein, kann der Hengsthalter für weitere Lieferungen den vorherigen Ausgleich der offenen Rechnungen verlangen und für weiteren Versand Vorkasse
verlangen.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Ablauf des Stichtages der Trächtigkeitsgarantie durch den Hengsthalter und beinhaltet die fällige Decktaxe und die Versandkosten, sowie die Kosten für das Verpackungsmaterial. Sollte einer dieser Punkte entfallen, zb die Decktaxe bei nachgewiesener Nichtträchtigkeit, so bleiben die anderen Rechnungsposten davon unberührt. Das tierärztliche Attest über eine Nichtträchtigkeit muss dem Hengsthalter bis zum 01.09.2025 im Original vorliegen, ein Bild des Attestes reicht nicht aus. Wir empfehlen den Postweg per Einschreiben oder mit Einlieferungsnachweis. Liegt dieses nicht rechtzeitig bis zum spätestens 01.09.2025 wird die Decktaxe fällig.
Langzeitsamenverdünner
Die Hengststation verwendet im Auftrag des Hengsthalters standartmäßig bei seinen Hengsten den Samenverdünner Minitube Beyond der den Samen laut Hersteller bis zu 14 Tage haltbar macht. Weder der Hengsthalter noch die Hengststation garantieren diese Haltbarkeitsdauer nicht und empfehlen den Samen innerhalb von 1 bis 3 Tagen zu verwenden. Sollte eine Unverträglichkeit der Stute des Züchters bekannt sein so kontaktiert der Züchter den Hengsthalter vor der Bestellung.
Es ist möglich den Samen mit einem herkömmlichen Verdünner zu liefern. Hierfür muss der Hengsthalter im Vorhinein kontaktiert werden, sodass er die Station dementsprechend beauftragen kann. Wir weisen an dieser Stelle auf die deutlich kürzere Haltbarkeit hin. Wir empfehlen in diesem Fall den Samen am selben Tag des Erhalts in die Stute zu verbringen.
Nichtträchtigkeit
Durch die Trächtigkeitsgarantie entfällt eine Gutschrift für das folgende Jahr bei Nichtträchtigkeit bis zum 01.09.2025, sofern Sie durch ein tierärztliches Attest im Original, ein Bild reicht nicht aus, durch den Stuteneigentümer dem Hengsthalter nachgewiesen wird. Die Versandkosten werden gesondert vom Hengsthalter in Rechnung gestellt und werden fällig.
Kontaktdaten
Bei Fragen aller Arten können den Hengsthalter jederzeit kontaktieren.
Die Kontaktdaten finden auf der Startseite des Hengsthalters.
Haftungsausschluss
Der Züchter versichert, dass das Risiko aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und § 834 BGB) abgedeckt ist.
Er verpflichtet sich, dem Hengsthalter, der Hengststation und von ihm beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Die Haftung vom Hengsthalter und der Hengststation und von beauftragten Dritten für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz und/oder Arglist und/oder grobe Fahrlässigkeit des Hengsthalters, der Hengststation oder von ihr beauftragter Dritter beruhen, und/oder Personenschäden betroffen sind.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Parteien vereinbaren, dass etwaige Ansprüche des Züchters binnen eines Jahres verjähren. Von der
Verjährungserleichterung ausgenommen sind etwaige Schadensersatzansprüche, die auf mindestens grobem Verschulden oder mindestens fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
Deutsches Recht
Sollte der Züchter weder einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten, noch deutscher Staatsangehöriger sein, vereinbaren die Parteien für die Durchführung und die Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen und prozessualen Rechts.
Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Hengsthalters.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen ihre Geltung.